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20 Oktober 2023

Novelle des Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag beschlossen

Die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist nach Auffassung der mittlerweile fast 1.000 Mitgliedskommunen umfassenden Initiative „Lebenswerte Städte für angemessene Geschwindigkeiten“ ein wichtiger erster Schritt hin zu einem an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtetem Mobilitätssystem in Städten und Gemeinden. „Erstmals ist gesetzlich klargestellt, dass auch Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen begründen können, wie beispielsweise die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für den Fuß- und Fahrradverkehr“, so Leipzigs Baubürgermeister Thomas Dienberg, Sprecher der Initiative. Auch wenn aus kommunaler Sicht noch weitreichendere Anpassungen wünschenswert seien, so könne dies dennoch der Einstieg in einen verkehrspolitischen Paradigmenwechsel sein. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf seiner November-Sitzung noch zustimmen.

Ob die erhofften Verbesserungen auch tatsächlich Wirkung zeigen können, hängt aber stark von der noch im Beratungsverfahren der Länder befindlichen parallelen Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. „Der vom Bund vorgelegte Entwurf für die StVO-Anpassung schöpft die durch das neue StVG eröffneten Spielräume bei weitem nicht aus. Im Gegenteil: Das Beharren auf dem aufwändigen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage als Regelfall bzw. vorliegender Ausnahmetatbestände hindert die Kommunen weiterhin daran, aus ihrer Ortskenntnis und politischen Verantwortung heraus sachgerecht und flexibel bei der Schaffung von öffentlichen Räumen mit hoher Lebensqualität zu agieren“, betont die Aachener Stadtbaurätin Frauke Burgdorff. Die Bundesländer sind jetzt aufgefordert, hier vor der Beschlussfassung durch den Bundesrat noch nachzubessern, damit die StVG-Reform auch in der Realität im Sinne der darin formulierten neuen Ziele zum Tragen kommt.