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19 Juni 2023

StVO: Forderung nach mehr kommunalem Gestaltungsspielraum 

Mit der gleichrangigen Aufnahme der Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung im vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) werden die Spielräume für eine nachhaltige kommunale Mobilitäts- und Verkehrsgestaltung künftig vom Grundsatz her deutlich erweitert, wenn aus diesem Entwurf tatsächlich geltendes Recht wird. Genauso wichtig ist es jetzt aber, diese Liberalisierung in konkreten Spielraum für die Kommunen bei der Gestaltung innerstädtischer Verkehrsräume zu übersetzen.

“Der Entwurf zur StVG-Reform ist ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr kommunalem Gestaltungsspielraum. Gemeinsam mit unseren Mitgliedskommunen erwarten und fordern wir nun, dass dieser Weg bei der Anpassung der Straßenverkehrsordnung konsequent weitergeführt wird. Es geht darum, dass unsere Städte und Gemeinden endlich agieren können und nicht länger von der StVO ausgebremst werden“, so Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig und Sprecher der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten". 

„Bei der Anpassung der Straßenverkehrsordnung muss nun dafür gesorgt werden, dass das Verkehrsrecht zu einem brauchbaren Werkzeug für die kommunale Politik und Verwaltung wird. Dazu gehört, dass individuelle und sachorientierte Entscheidungen möglich werden – sorgfältig abgewogen, aber ohne langwierige und kostspielige Umwege etwa durch überflüssige Gutachten“, ergänzt Frauke Burgdorff, Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität der Stadt Aachen und Sprecherin der Initiative.   

Über das Thema der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinaus werden in der StVO vielfach Themen auf eine Weise reguliert, die den Kommunen unnötige Hürden in den Weg legt und sachgerechtes Handeln teilweise unmöglich macht. Beispiele hierfür sind die Anordnung von Bewohnerparken, von Fußgängerüberwegen oder von Busspuren. Die Initiative fordert auch hier die Schaffung von zielgerichteten, flexiblen und ortsbezogenen Handlungsspielräumen für die Kommunen – genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen.